Bayern ist reich an Natur und Vielfalt. Diese Vielfalt mindestens zu erhalten und regional wieder auf früheres Niveau zu bringen, ist das Ziel der Gesetzgebung. Gesetzgeber sind in diesem Zusammenhang die EU, der Bund, das Land, der zuständige Landkreis und die Kommune. Für den einzelnen oft eher schwer zu verstehen, ergibt sich aber ein Schutzsystem für Flora und Fauna.