Unterschiede Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet im Überblick
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Naturschutzgebiet (NSG) |
Landschaftsschutzgebiet (LSG) |
Schutzzweck |
Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung, Wiederherstellung und auch Entwicklung von Biotopen und Lebensräumen bestimmter Tiere und Pflanzen. |
Landschaftsschutzgebiete unterliegen weniger strengen Auflagen als Naturschutzgebiete und sind meist größer. |
Maßgebende Behörde |
Landratsämter, kreisfreie Städte, dort die höhere Naturschutzbehörde |
Landratsämter, kreisfreie Städte, dort die höhere Naturschutzbehörde |
Was darf man? |
Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben und Verbote, die es regional zu beachten gilt. |
Es gilt den Charakter der kultivierten Landschaft, inkl. der Tier und Pflanzenwelt zu erhalten. |
Was darf man nicht? |
Verboten ist z.B. das Zelten, Feuer machen oder das Pflücken von Pflanzen. Auch Mountainbiken abseits der Straßen oder der beschilderten Radwege ist untersagt. Diese Regeln gelten übrigens auch für Nationalparks. |
Es gilt den Charakter der Landschaft, inkl. der Tier und Pflanzenwelt zu erhalten. |
Wie viel Fläche ist betroffen? |
Etwa 8500 Naturschutzgebiete mit einer Landesfläche von ungefähr 7,5% in der Bundesrepublik. |
Etwa 8200 Landschaftsschutzgebiete , das entspricht circa 28,4 Prozent des Bundesgebiets |
Beispiel |
Allgäuer Hochalpen, Karwendel, Murnauer Moos |
Tegernseer Tal, Schliersee und Umgebung |
Einen tollen Gesamtüberblick über die verschiedenen Schutzgebietstypen findet sich unter: https://www.naturfreunde.de/das-einmaleins-der-schutzgebiete oder unter: https://www.alpenverein.de/natur-klima/nationalpark-naturpark-naturschutzgebiet-was-ist-was_aid_37478.html |