Erste-Hilfe zu leisten ist in erster Linie ein moralisches Gebot. Zusätzlich äußert sich aber das Strafgesetzbuch für den Fall, dass die zumutbare und mögliche Erste-Hilfe-Leistung nicht erfolgt.
Erste-Hilfe zu leisten ist in erster Linie ein moralisches Gebot. Zusätzlich äußert sich aber das Strafgesetzbuch für den Fall, dass die zumutbare und mögliche Erste-Hilfe-Leistung nicht erfolgt.