Naturschutzgebiete in Bayern-Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie weisen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.

Landschaftsschutzgebiete

( https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/index.htm )

werden Deutschland von 1954 bis 1994 einheitlich durch grüne, dreieckige Schilder gekennzeichnet, auf denen in einem weißen Feld ein skizzierter fliegender Seeadler zu sehen ist. Die Gestaltung und die Konzeption von Schildern liegt in der Länderhoheit, deshalb können sich diese Hinweisschilder in den Bundesländern unterscheiden. In einigen Bundesländern findet sich auf dem Hinweisschild ein Eulensymbol.

Was darf man im Landschaftschutzgebiet?
Das Gebiet darf auf den vorgesehenen Wegen betreten oder mit Rad befahren und genutzt werden. Die Nutzung muß aber im Einklang mit dem Schutzcharakter des Gesetzes liegen. Als Beispiel:

§ 14 BWaldG  zum Betreten des Waldes:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.“

Im Grunde genommen geht es beim Landschaftsschutzgebiet darum, den Charakter der Landschaft zu erhalten.

Einen tollen Gesamtüberblick über die verschiedenen Schutzgebietstypen findet sich unter: https://www.naturfreunde.de/das-einmaleins-der-schutzgebiete oder unter: https://www.alpenverein.de/natur-klima/nationalpark-naturpark-naturschutzgebiet-was-ist-was_aid_37478.html

 

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